PFLEGEFACHFRAU: DARF ICH MICH ALS KRANKENSCHWESTER SO NENNEN?
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Ab 2020 gibt es in Deutschland die neue Berufsbezeichnung Pflegefachmann bzw. Pflegefachfrau (neutral: Pflegefachkraft) – doch wer darf diese Berufsbezeichnung tragen und wer muss?
Das kleine Namensschild auf der Brust tragen sie im Krankenhaus meist mit Stolz: Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger oder Fachgesundheits- und Krankenpfleger. Viele schmückt auch noch die Berufsbezeichnung Krankenschwester bzw. Krankenpfleger.
Was haben all diese pflegerischen Berufsbezeichnungen gemeinsam?
Korrekt, egal was darauf steht, Patienten pflegen in alter Tradition meist die Ansprache Schwester oder Pfleger. Doch das in diesem Fall geht es um folgenden Aspekt: das Recht, diese Berufsbezeichnung tragen zu dürfen wurde zu unterschiedlichen Zeiten verliehen und attestiert eine äußerst anspruchsvolle Ausbildung gemeistert zu haben.
Wissenschaftler, Journalist, Pädagoge oder Versicherungsvertreter darf sich jeder nennen, der Lust dazu hat. Wer sich hingegen Gesundheits- und Krankenpfleger, Krankenschwester oder auch Altenpfleger nennt, ohne einen entsprechenden Abschluss in Form einer Berufsurkunde nachweisen zu können, macht sich zwar nicht strafbar, begeht aber eine Ordnungswidrigkeit. Dies liegt daran, dass in Deutschland manche Berufsbezeichnungen gesetzlich geschützt sind und andere eben nicht.
Darf ich mich als Krankenschwester / Kinderkrankenschwester Pflegefachfrau nennen?
Die einst errungenen Abschlüsse sind gesetzlich geschützte Berufsbezeichnungen. Die Frage lautet nun: “darf man sich Pflegefachmann oder Pflegefachfrau nennen und diese Berufsbezeichnung auch auf dem Schild tragen, auch wenn auf der Examensurkunde Krankenschwester / Krankenpfleger oder Gesundheits- und Krankenpflegerin bzw. Gesundheits- und Krankenpfleger steht?”
Hinweis: Uns liegen in der Zwischenzeit (04.03.2021) widersprüchliche Aussagen hinsichtlich der Deutung der relevanten Passagen im PflBG vor! Es sei daher an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es Lesarten gibt, nach denen “ausdrücklich nur Personen die Berufsbezeichnung Pflegefachfrau / Pflegefachmann tragen dürfen, wenn sie die entsprechende neue generalistsiche AUsbildung absolviert haben.” Wir versuchen aktuell Informationsklarheit herzustellen.
Die Antwort lautet: Ja, das darf man tatsächlich!
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Wer bis 2004 einen Ausbildungsabschluss zur Krankenschwester oder zum Krankenpfleger bzw. zur Kinderkrankenschwester oder zum Kinderkrankenpfleger erworben hat, darf sich ab 2020 tatsächlich auch Pflegefachmann oder Pflegefachfrau nennen.
Wer ab 2004 bzw. 2007 einen Abschluss zur Gesundheits- und Krankenpflegerin oder zum Gesundheits- und Krankenpfleger bzw. zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder zum Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger gemacht hat, darf sich ebenfalls ab 2020 Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann nennen.
Ebenso können Pflegekräfte mit einem Abschluss zur Altenpflegerin bzw. zum Altenpfleger sich Pflegefachfrau oder Pflegefachmann nennen.
Gesetzliche Regelung für die Berufsbezeichnung Pflegefachfrau /-mann
Ab 2020 werden Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege im neuen Beruf Pflegefachmann/-fachfrau zusammengeführt. Statt unterschiedlicher Ausbildungen soll es fortan einen sogenannte generalistische Pflegeausbildung geben. Erste Abschlüsse als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann wird es demnach 2023 geben.
In dieser Übergangsphase regeln 2 Paragraphen des Gesetzes über die Pflegeberufe, dass mit anderen Abschlüssen in der Pflege auch die neue Berufsbezeichnung Pflegefachfrau oder Pflegefachmann getragen werden darf
Gesetz über die Pflegeberufe (Pflegeberufegesetz – PflBG) § 1 Führen der Berufsbezeichnung
(1) Wer die Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau“ oder „Pflegefachmann“ führen will, bedarf der Erlaubnis. Personen mit einer Ausbildung nach Teil 3 führen die Berufsbezeichnung „Pflegefachfrau“ oder „Pflegefachmann“ mit dem akademischen Grad.
(2) Die Urkunde für die Erlaubnis nach Absatz 1 enthält neben der Berufsbezeichnung nach Absatz 1 einen Hinweis auf den nach § 7 Absatz 4 Satz 1 durchgeführten Vertiefungseinsatz.
Gesetz über die Pflegeberufe (Pflegeberufegesetz – PflBG) § 64 Fortgeltung der Berufsbezeichnung
Eine Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach dem Krankenpflegegesetz in der am 31. Dezember 2019 geltenden Fassung oder nach dem Altenpflegegesetz in der am 31. Dezember 2019 geltenden Fassung bleibt durch dieses Gesetz unberührt. Sie gilt zugleich als Erlaubnis nach § 1 Absatz 1 Satz 1. Die die Erlaubnis nach § 1 Absatz 1 Satz 1 betreffenden Vorschriften sind entsprechend anzuwenden.
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Fragen
Muss ich beim Gesundheitsamt oder anderswo das Tragen der Berufsbezeichnung Pflegefachfrau oder Pflegefachmann beantragen, wenn ich einen älteren gleichwertigen Beruf in der Pflege erlernt habe?
Nein, das ist tatsächlich nicht notwendig.
Gibt es die Berufsbezeichnung examinierte Pflegefachfrau oder examinierter Pflegefachmann?
Oftmals wird bei Krankenpflegekräften auch noch der Begriff „examiniert“ vorangestellt. Dieser ist eigentlich überflüssig. Es dürfen sich ohnehin nur Pflegekräfte, die eingangs benannter Berufsbezeichnungen führen, die einen staatlich anerkannten und nach bestimmten Regeln definierten Abschluss erlangt haben. Der Begriff examiniert wird jedoch heute oft noch als Abgrenzungsbegriff verwendet, wenn ein Unterschied zwischen einer Pflegefachkraft und einer Pflegehilfskraft verdeutlicht werden soll. Selbiges gilt auch beim neuen Berufsabschluss Pflegefachmann oder Pflegefachfrau.
Deine Meinung als Pflegefachkraft
Welchen Abschluss in der Pflege hast du gemacht, welche Berufsbezeichnung findest du persönlich am passendsten und was steht auf deinem Schildchen? Verrate es uns in den Kommentaren.
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Hinweis: dieser Atrikel stellt ausdrücklich keine Rechtsberatung dar.
Hallo,
Ich bin Kinderkrankeschwester und bin stolz darauf und ich möchte das es jeder lesen kann.
Bei uns im Haus soll jetzt jeder die Bezeichnung Pflegefachfrau/Pflegefachmann tragen.(Es heißt es gibt Diskremenierungsprobleme einzelner Mitarbeiter)
Darf Das einfach so entschieden werden und wenn ich mich nicht füge esProbleme mit sich bringen?
Hallo Andrea,
vielen lieben Dank für deine Nachricht.
Wir können es gut nachvollziehen, dass man einen Beruf, hinter dem man mit Leib und Seele steht, auch in der Form nach außen hin kommuniziert haben möchte. Eben weil man damit auch anderen zeigen kann: “seht her, ihr – oder in diesem Fall eure Kinder, euer Wichtigstes, seid bzw. sind in guten Händen!”
Aus diesem Grund können wir absolut nicht nachvollziehen, dass nicht zumindest mal eine Mitarbeiterbefragung vorgenommen wird, um herauszufinden: “Ist die Berufsbezeichnung vielleicht etwas, was unsere Mitarbeiter als absolut identitätsstiftend und wichtig begreifen.” Wer sich seinerzeit entschieden hat, ich möchte Kinderkrankenschwester werden, wusste damals ja noch nicht, dass diese Spezialisierung vielleicht mal in einer anderen Bezeichnung untergehen soll.
Nun bitten wir dich kurz zur Kenntnis zu nehmen, dass wir keine Rechtsberatung geben dürfen und dies auch nicht tun.
Unserem Verständnis – und letztem Stand nach (dieser ist bereits einige Monate her und es kann seither neue Gesetzte, Verordnungen oder Anpassungen gegeben haben), steht es Menschen mit alten Berufsabschlüssen frei, sich für die Bezeichnung Pflegefachmann oder Pflegefachfrau zu entscheiden. Andersherum ist es jedoch zumindest problematisch, Menschen dazu zu zwingen, das Privileg abzulegen, den alten Berufsabschluss zu tragen. Immerhin wurde einem dieses Recht seinerzeit verliehen, sich Krankenschwester oder eben Kinderkrankenschwester nennen zu dürfen.
Wenn man das Argument Diskriminierung aufgreifen würde, könnte man es genauso gut in die andere Richtung verwenden: Was können Menschen dafür, wenn sie früher einen Abschluss gemacht haben, der irgendwann durch eine Novelle verändert wurde? Die Berufsbezeichnung transportiert eben auch in diesem Fall eine Zeitkomponente, die aussagt: Ich habe unter diesen und jenen Voraussetzungen einen Abschluss gemacht.
Es gibt durchaus im Organisatorischen Gründe, die eine Vereinheitlichung von Berufsbezeichnungen zumindest aus der Sicht des ein oder anderen vorteilhaft erscheinen lassen, doch am Ende sollte es darum gehen, für was die Berufsbezeichnung steht. Und im Alltag ist sie dazu gedacht, dass der Gegenüber weiß, mit wem er es zu tun hat. Es geht also um Kommunikation, Verständnis, Einordnung, Erwartungshaltung.
Ob der Arbeitgeber nun tatsächlich Leute zwingen darf, die neue Bezeichnung Pflegefachfrau oder Pflegefachmann zu tragen, müsste sich, wenn zutreffend, eventuell sogar aus mehreren Gesetzen heraus ergeben, was die Sache kompliziert machen dürfte. Hier endet leider unsere Expertise, auch weil wir in allen betroffenen Spezialbereichen kein ständiges Monitoring betreiben können.
Im Zweifelsfall sollte man sich definitiv an die Vertreter der Arbeitnehmerinteressen, Betriebsrat, etc, wenden, wenn man diese Entscheidung nicht mittragen will.
Problematischer könnte es werden, wenn man zwar im Recht ist, aber damit recht allein dasteht. Dann gilt man mitunter als aufmüpfig, renitent, arrogant oder „nicht teamorientiert“. Daher wäre es immer Klug sich Verbündete im Geiste zu suchen und auch immer auf Faktenbasis zu argumentieren.
Wir wünschen dir jedenfalls alles Gute und dass du weiterhin mit Stolz und fachlichem Sachverstand deinem Beruf als Kinderkrankenschwester nachgehen kannst, nette Kollegen hast und ansonsten zufrieden bist.
Liebe Grüße
Deine BSJ Redaktion
Hallo liebe Redaktion,
Vielen Dank für die zustimmmende Antwort.
Unser ganzes tolles Team möchte weiterhin die Berufsbezeichnung tragen und auch Kollegen anderer Fachbereiche lehnen es ab.
Wir werden uns da entsprechend informieren.
Zudem wurde es nicht als Dienstanweisung vorgelegt und auch sonst keine Info zu dieser Maßnahme vorab kommuniziert.
Wir bleiben da erstmal ganz entspannt;)
Liebe Grüße und nochmals vielen Dank
Andrea
Meiner Meinung nach, “Pflegefachman” klingt einfach besser als “Altenpfleger”
Mindestens kann man in Ausland arbeiten als Fachkraft, altenpfleger ist nicht anerkannt
Und hier liegt auch das Problem, die Altenpfleger werden seit Ewigkeiten Diskriminiert obwohl diese laut Gesetz mit den Krankenpflegern Gleichgestellt sind. Ja ok es fehlen die Medizinischen Kenntnisse von der Ausbildung aus aber wer Interesse hat kann diese ganz schnell nachholen. Ich bin Weitergebildete PDL Amb. & Stationär. Weitergebildete Einrichtungsleitung, demnächst Pflegeberater und Pflegesachverständige und bleibe trotzdem nur “Altenpfleger”. Die Anerkennung um im Ausland Arbeiten zu können wäre für mich sehr erstrebenswert, ohne vorher einen Anerkennungsmarathon absolvieren zu müssen. Die Anerkennung zum Pflegefachmann würde ich als Altenpflegefachkraft sehr Begrüßen.
Ja, gut man versucht mit der neuen Generalisierung die Altenpflege aufzuwerten. Okay…
Problem daran ist, dass die Kranken-, sowie vor allem die Kinderkrankenpflege sehr umpfangreich waren. Wir 2023 sehen, was dad gebracht hat und ich glaube nichts gutes
Hy. Ich bin Altenpflegerin aus dem Jahr 2015. Nun lebe u arbeite ich in der Schweiz. Dieser Titel ist hier leider nicht gleichwertig anerkannt. Jedoch gibt es hier die Bezeichnung Pflegefachfrau HF. Ist diese denn nach der Umschreibung gleichgestellt in der Schweiz? Denn nun werde ich als Altenpflegerin wie eine Pflegehelferin gleichgesetzt.
Danke und Grüße, Vanessa
Hallo Vanessa
In der Schweiz gibt es die Pflegehelfer, Fachmann/frau Gesundheit (FaGe) und Pflegefachmann/Frau HF.
Der Beruf Fachmann Gesundheit ist die Grundausbildung (3 Jahre Berufsschule + Arbeit) und für den Pflegefachmann HF muss man entweder einen Höheren Schulabschluss (nicht Hauptschul oder Real) oder eine Grundausbildung haben.
Demnach wärst du in der Schweiz eine Fachfrau Gesundheit.
Super geschriebener und informativer Artikel :-). In diesen Blog werde ich mich noch richtig einlesen
Hallo, ich bin seit 2005 Altenpflegerin. Seit Anfang des Jahres arbeite ich endlich in meinem Wunschort: Krankenhaus. Ich bin den Gesundheits-/Krankenpflegern gleichgestellt. Das führen des Titels Pflegefachfrau/ Pflegefachmann dürfen wir noch nicht automatisch umsetzen, da es noch gesetzlich geregelt ist.Die Politik sieht aber vor, dass wir eben NICHT den neuen Titel tragen dürfen, weil wir zu spezialisiert sind, dass gilt auch leider für die Gesundheits-/ Kinderkrankenpfleger.Schade, so stehen sehr viele ALTE Examen in der Schwebe.Begründet wird dieses wegen der Zuständigkeiten. Bei der generalistischen Ausbildung kann man ja wählen, wer allerdings denkt,er spezialisiert sich im letzten Jahr und darf dennoch alles: falsch!!!! Lieber komplett generalistisch alle drei Jahre ausüben, dann darfst du in ALLE Richtungen. Welch ein Hohn…..
Ich frage mich aber wie man gleichgestellt sein kann mit Gesundheits und Krankenpflegern im Krankenhaus wenn man Altenpflege erlernt hat . Medizinische Kenntnisse fehlen da doch .
Als Altenpfleger stimme ich dir zu, Valiiii.
Für mich wäre es daher auch keine Option im KH zu arbeiten, dafür sind wir einfach nicht ausgebildet worden. Ausnahme vielleicht Geriatrie.
Fairerweise muss man aber auch sagen, dass Krankenpfleger/-Schwestern sich dafür oft in der Altenpflege schwer tun, das für uns tägliche Brot wie Umgang mit Demenz (Stichwort herausforderndes Verhalten), Positionierungen, ressourcenorientierte GP, etc. ist eben unser Steckenpferd.
Letztlich sitzen wir als PfK aber alle im selben Boot, jede Richtung hat seine Stärken.
Auch liegt es vermutlich am einzelnen Menschen inwieweit er sich noch nach dem Examen interessiert und lernt, dann geht das bestimmt noch sich auch als AP im KH einzufügen, aber wie gesagt, mir wäre nicht wohl dabei.
Noch zum generellen Thema: Ich würde gerne den neuen Titel Pflegefachmann auf der Urkunde stehen haben um evtl anerkannt ins Ausland gehen zu können, wie funktioniert das denn nun?
Herzlichen Dank für den informativen Beitrag über die Bezeichnungen verschiedener Berufe im Pflegesektor! Tatsächlich war auch ich früher mit den verschiedenen Bezeichnungen überfordert und habe sicherlich schon ein vermeintliches Synonym falsch verwendet. Seit meine Freundin ihre Ausbildung als Pflegefachkraft begonnen hat, habe ich eine bessere Übersicht bekommen. Sie ist sehr motiviert und freut sich schon sehr darauf, den Beruf auszuüben.