Qualifizierungschancengesetz: geförderte Weiterbildung durchs Arbeitsamt für jedermann
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In den Genuss von geförderten Weiterbildungen durch die Bundesagentur für Arbeit könnten bald fast alle Arbeitnehmer kommen – und nicht wie bislang vorwiegend Arbeitslose oder geringqualifizierte Arbeitskräfte. Diese und weitere Änderungen sieht der Gesetzentwurf für das Qualifizierungschancengesetz vor. Ziel soll die Unterstützung des digitalen Wandels sein. Vom Gesetz profitieren Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen.
„Ich will, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von heute auch die Arbeit von Morgen machen können – und deshalb müssen wir nicht nur in Ausbildung investieren, sondern auch in Weiterbildung, in Qualifizierung“,
äußerte Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil (SPD), sich gegenüber der ARD.
Der Rheinischen Post erklärte Heil:
„Ich bin froh, dass wir mit diesem Gesetz einen ersten Schritt gehen, um von der Arbeitslosenversicherung zu einer Arbeitsversicherung zu kommen“
Angesichts der Tatsache, dass die Digitalisierung und Automatisierung klassische Jobs gefährdet, sollen so vor allem Menschen in Bürojobs / Verwaltungsjobs, wie Assistenzkräfte, Sachbearbeiter, Service-Mitarbeiter o.ä. fit für einen anderen Tätigkeitsbereich gemacht werden.
So profitieren Unternehmen vom Qualifizierungschancengesetz
Arbeitgeber erhalten von der Bundesagentur für Arbeit Zuschüsse für Weiterbildungskosten und Lohnfortzahlung. Die Höhe der Zuwendung bemisst sich dabei nach der Größe des Betriebes.
- Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten erhalten nach dem Qualifizierungschancengesetz eine Finanzierung der Weiterbildungen von 100 %.
- Firmen, bei denen 10 bis 250 Mitarbeiter in Lohn und Brot stehen, werden mit bis zu 50% der Weiterbildungssumme von Arbeitsamt gefördert.
- Lehrgangskosten für Großunternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern werden immerhin noch mit 25% bezuschusst.
- Für Menschen mit einem Behinderungsgrad von über 45 % können Unternehmen bis zu einer Größe von 250 Mitarbeitern ebenfallseien Fördersumme von bis zu 100% erhalten.
So profitieren Arbeitnehmer vom Qualifizierungschancengesetz
Arbeitnehmer erhalten vom Arbeitsamt eine Weiterbildungsberatung. Darauf haben Sie in Zukunft einen gesetzlichen Anspruch. Der Arbeitgeber und das Arbeitsamt müssten jedoch eine Weiterbildung genehmigen. Stimmt der Arbeitgeber einer Weiterbildung nicht zu, hat der Arbeitnehmer jedoch auch keinen Anspruch darauf.
Da das hohe Maß an schnellen Veränderungen des digitalen Zeitalters eine stetige Weiterbildung verlangt, um fit für den Job zu bleiben, ist diese Förderung sicherlich besonders für jene Arbeitnehmer interessant, deren Chefs bisher diese Notwendigkeit noch und auch nicht den Nutzen für ihr eigenes Unternehmen erkannt haben.
Kritik an der neuen Weiterbildungsförderung
Erste Reaktionen auf den verabschiedeten Gesetzentwurf zeigen, dass das Qualifizierungschancengesetz durchaus auf Zustimmung stößt.
Negativ wird vielfach bewertet, dass auch Großkonzerne in den Genuss von Fördermitteln des Staates kämen, die es eigentlich nicht nötig hätten.
Ferner wird kritisiert, dass Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Weiterbildungsberatung hätten, jedoch nicht auf direkt auf eine Weiterbildung.
Was beinhaltet das Qualifizierungschancengesetz noch?
Das neue Gesetzt sorgt für geschätzte Mehrkosten knapp über 200 Millionen Euro pro Jahr. Neben den Förderungen wird nämlich auch der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um 0,5% abgesenkt und Arbeitslose gelangen einfacher an das Arbeitslosengeld 1. Hierzu müssen innerhalb von 30 Monaten zukünftig nur noch 12 Monate Beitrag gezahlt worden sein.
Das Qualifizierungschancengesetz soll 2019 Inkrafttreten.
Deine Meinung zum Qualifizierungschancengesetz
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