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	<title>Altenpfleger Archive - BlueShirtJobs</title>
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		<title>Corona-Prämie für Pflegekräfte &#8211; Alles zum Gehaltsbonus</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 10 Apr 2020 09:32:26 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gehalt & Vorteile]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Auf eine zusätzliche Gehaltszahlung in Form einer steuerfreien Corona-Prämie von bis zu 1500€ können sich viele Pflegekräfte freuen, die z.B. als Gesundheits- und Krankenpfleger oder Altenpfleger während der Corona-Krise in deutschen Krankenhäusern, Altenheimen oder in der ambulanten Pflege tätig waren. Hier erfährst du, wer Anrecht auf die Corona-Bonuszahlungen für Pflegekräfte hat, wie hoch diese ausfallen [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://blueshirtjobs.de/blog/corona-praemie-fuer-pflegekraefte-alles-zum-gehaltsbonus/">Corona-Prämie für Pflegekräfte &#8211; Alles zum Gehaltsbonus</a> erschien zuerst auf <a href="https://blueshirtjobs.de">BlueShirtJobs</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>Auf eine zusätzliche Gehaltszahlung in Form einer <strong>steuerfreien Corona-Prämie von bis zu 1500€</strong> können sich viele Pflegekräfte freuen, die z.B. als Gesundheits- und Krankenpfleger oder Altenpfleger während der Corona-Krise in deutschen Krankenhäusern, Altenheimen oder in der ambulanten Pflege tätig waren. </p>



<p><strong>Hier erfährst du, wer Anrecht auf die Corona-Bonuszahlungen für Pflegekräfte hat, wie hoch diese ausfallen können und wie sie steuerlich zu bewerten sind.</strong></p>



<h2 class="wp-block-heading">Was ist die Corona-Prämie?</h2>



<p>Als Corona-Prämie wird landläufig eine Bonuszahlung zum
Gehalt bezeichnet, die vom Arbeitgeber gezahlt werden kann.</p>



<p>Für Zuschüsse und Sachbezüge von bis zu 1500 €, die zwischen
1. März und 31. Dezember 2020 an Arbeitnehmer (egal ob in der Pflege oder in
anderen Berufen) ausgezahlt werden, fällt keine Lohnsteuer an. Auch werden
keine Beiträge zur Sozialversicherung abgezogen.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Wie kam es zur Corona-Prämie?</strong></h2>



<p>Im Zuge der durch den <strong>Coronavirus SARS-CoV-2</strong> im März 2020 in Deutschland nach und nach beschlossenen Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung rückten bestimmte Berufe und Berufsgruppen in den Fokus der Öffentlichkeit, die sonst viel weniger Beachtung fanden. So auch die Pflegeberufe, wie Gesundheits- und Krankenpfleger oder Altenpfleger, aber auch Kassierer. </p>



<p>Zwar gibt es auch noch viele weitere Berufsgruppen, die als „systemrelevant“ gelten und für die Aufrechterhaltung der Ordnung in Deutschland somit essentiell sind, jedoch sind es die Pflegekräfte und die Kassierer, die in der öffentlichen Wahrnehmung plötzlich ganz oben rangieren.</p>



<p><strong>Mitglieder beider Berufsgruppen können in Ausübung ihres Berufes kaum enge menschliche Kontakte vermeiden</strong>, während zeitgleich alle anderen Bürger aufgrund behördlicher Anordnungen peinlichst darauf achten, genau diesen Kontakt zu vermeiden und so wenig Menschen wie möglich zu begegnen, um das Coronavirus SARS-CoV-2 &nbsp;nicht weiter zu verbreiten. </p>



<p>Das <strong>Ansteckungsrisiko ist für Krankenschwestern, Altenpflegerinnen oder Kassiererinnen daher wesentlich höher</strong> als für andere Berufsgruppen. Bei Gesundheits- und Krankenpflegern ist es sogar sehr wahrscheinlich, dass sie mit an COVID-19 erkrankten Personen in Kontakt kommen. Auch das Arbeitspensum und die Arbeitssituation ist für Pflegekräfte in Zeiten der Corona-Krise noch anspruchsvoller, als sie es ohnehin schon ist. Ein Grund dafür sind auch unzureichend zur Verfügung stehende Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) – wie etwa FFP2 oder FFP 3 Masken, Gesichtsschilde oder Schutzanzüge.</p>



<h3 class="wp-block-heading">Corona-Sonderprämie schnell von der Politik aufgegriffen<br></h3>



<p>Als besondere Wertschätzung für den Einsatz im Kampf gegen
das Coronavirus SARS-CoV-2 hatten einige Arbeitgeber in Erwägung gezogen, diese
in Form einer Bonuszahlung zum Lohn auszudrücken.</p>



<p>Bundesfinanzminister <strong>Olaf Scholz</strong> (SPD) erklärte am 29.03.2020 gegenüber der Bild am Sonntag:</p>



<p><em>„Als Bundesfinanzminister werde ich am Montag die
Anweisung erlassen, dass ein solcher Bonus bis 1500 Euro komplett steuerfrei
sein wird&#8221;. Viele Arbeitnehmer sind täglich im Einsatz unter erschwerten
Bedingungen, um uns zu versorgen – als Pflegekraft, an der Supermarktkasse, als
Krankenhausarzt, hinterm Lkw-Lenkrad. Dieses Engagement sollten wir
honorieren.&#8221;</em></p>



<p>Durch die Steuerbefreiung der begünstigten Extra-Zahlungen
während der Corona-Krise hat das Finanzministerium die Grundlage geschaffen,
dass die Corona-Prämien in voller Höhe beim Arbeitnehmer ankommen. Gleichzeitig
erhöht die Steuerbefreiung- bzw. die Sozialabgabenfreistellung auf
Arbeitgeberseite die Bereitschaft, überhaupt Corona-Boni zu zahlen.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Ich habe gehört alle Pflegekräfte bekommen einen
Corona-Bonus von 1500€ &#8211; stimmt das?</strong></h2>



<p><strong>Leider stimmt diese pauschale Aussage, dass alle in der Pflege-Branche beschäftigten Arbeitnehmer eine Corona-Prämie von 1500€ erhalten, nicht!</strong> </p>



<p>Ursache für diese oft irrtümlich verbreitete Aussage sind mangelhafte Medienberichte. Im Zuge der Einigung zwischen der Gewerkschaft Verdi und der <strong>Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP)</strong> wurde in auffällig vielen Berichten diese Einigung pauschal auf alle Pflegekräfte übertragen. So waren Schlagzeilen zu lesen wie z.B.: „<em>Pflegekräfte erhalten 1500 Euro Corona-Sonderprämie</em>“ (<a href="https://www.stern.de/gesundheit/coronavirus--pflegekraefte-erhalten-1500-euro-sonderpraemie-9213416.html">Stern.de</a>).</p>



<p>Doch diese Einigung gilt selbstverständlich nur für die Pflegekräfte in Unternehmen und Wohlfahrtsverbänden, die auch von der Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche vertreten werden. Dies sind nur etwa 500.000 Pflegekräfte. <strong>Den überwiegenden Teil der in Krankenhäusern und Kliniken tätige Pflegekräfte – allen voran Gesundheits- und Krankenpfleger – betrifft diese Einigung zu Corona-Prämien z.B. nicht</strong>.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Darf der Corona-Bonus für Pflegekräfte auch höher als
1500€ sein?</strong></h2>



<p><strong>Theoretisch darf jeder Arbeitgeber seinen Pflegekräften auch mehr als 1500€ an zusätzlicher Corona-Prämie zahlen</strong>. Allerdings sind alle Beträge über der Freigrenze mit sämtlichen Steuern und sonstigen Abgaben belegt.</p>



<p>In den klassischen Pflegeberufen, wie Gesundheits- und
Krankenpfleger, Altenpfleger, aber auch Heilerziehungspfleger, Erzieher und
weitere, sind Corona-Prämien über 1500€ daher nicht zu erwarten.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Wird die Corona-Prämie so behandelt wie steuerfreie
Nacht- und Feiertagszuschläge in der Pflege?</strong></h2>



<p><strong>Ja, die zusätzlichen Zahlungen zum Gehalt aufgrund der Corona-Krise haben denselben Status</strong>, wie die steuerfreuin Zuschläge, die in Pflegeberufen bei Nacht- oder Feiertagsarbeit anfallen.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Wie sieht es mit den Auszahlungsmodalitäten der
Corona-Prämie aus?</strong></h2>



<p><strong>Die Corona-Prämie kann der Arbeitgeber auf einen Schlag oder aber in mehreren Abschlägen zusammen mit dem monatlichen Gehalt überweisen</strong>. Wann und in welcher Höhe der Arbeitgeber den Corona-Bonus überweist, ist ihm überlassen. Wichtig ist: &nbsp;für sämtliche steuerlich begünstigten Zuschläge im Zusammenhang mit der Corona-Krise gilt: die Auszahlung muss zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. Dezember 2020 erfolgen!</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Wer in der Pflege hat ein Anrecht auf die steuerfreie
Corona-Prämie?</strong></h2>



<p>Grundsätzlich ist jeder Arbeitnehmer in Deutschland berechtigt, eine Corona-Prämie bis zu 1500 € von seinem Arbeitgeber zu erhalten.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Gibt es ein Anrecht auf Zahlung von Corona-Prämien für
Pflegekräfte?</strong></h2>



<p><strong>Nein, kein Arbeitgeber, also auch kein Krankenhaus, kein ambulanter Pflegedienst und auch keine Zeitarbeitsfirma ist dazu verpflichtet</strong>, einen Corona-Bonus auszuzahlen. Wie jeder Bonus (falls nicht vertraglich vereinbart) stellt er eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers dar.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Kann die Corona-Prämie auch als Weihnachtsgeld oder
Urlaubsgeld bezahlt werden?</strong></h2>



<p><strong>Nein, in der Regel nicht.</strong> Die bis zu 1500€ steuerfreuen Sonderzuwendungen müssen zusätzlich zum normalen Lohn ausbezahlt werden. Sind Weihnachtsgeld, ein 13. Monatsgehalt oder Urlaubsgeld vertraglich oder Tarifvertraglich vereinbart, zählen diese Bezüge zum regulären Gehalt und unterliegen somit sämtlichen anfallenden Steuern. </p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Wie hoch kann die Corona-Prämie für geringfügig Beschäftigte mit 450€ Job, Teilzeitkräfte oder Auszubildende sein?</strong></h2>



<p><strong>Auch wenn man keinem Vollzeit-Job in der Pflege nachgeht, sondern als Teilzeitpflegekraft, als geringfügig beschäftigt (450-Euro-Job) oder in der Ausbildung ist, kann der Arbeitgeber theoretisch auch die vollen 1500€ Corona-Prämie ausbezahlen</strong>. In der Praxis dürften die meisten Pflegerinnen und Pfleger jedoch bei Arbeitsverhältnissen mit geringerer Arbeitszeit oder in Ausbildung auch einen geringeren Bonus erhalten. </p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Gibt es auch für Auszubildende
in der Pflege eine Corona-Prämie?</strong></h2>



<p><strong>Ja, auch Auszubildende können eine Corona-Prämie erhalten</strong> – egal ob im Krankenhaus, im Altenheim oder in der Stationären Pflege.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Warum erhalten Pflegekräfte in
Krankenhäusern oft geringere Corona-Prämien?</strong></h2>



<p>Das Lohnniveau für Pflegekräfte in Krankenhäusern – allen voran Fachkrankenpfleger (z.B. für Anästhesie und Intensivpflege) – liegt meist deutlich über dem von Pflegekräften in Alten- oder Pflegeheimen sowie in der ambulanten oder häuslichen Pflege. </p>



<p>Besonders Pflegekräfte in der außerklinische Pflege (ausgenommen außerklinische Intensivpflege / Beatmungs-Wohngemeinschaften) haben noch mehr Verantwortung in der Corona-Krise als sonst. Einerseits haben sie es mit Hochrisikogruppen zu tun, gleichzeitig ist ihr Zugang zu persönlicher Schutzausrüstung meist jedoch noch schlechter als in den Krankenhäusern. </p>



<p>Zusätzlich haben Pflegekräfte außerhalb von Krankenhäusern sogar während der Corona-Pandemie &#8211; und dem damit einhergehenden hohen medialen Präsenz des Themas Pflege – einen verhältnismäßig kleinen Anteil an der Berichterstattung. Es gibt also mehrere Gründe warum in puncto Corona-Prämie die außerklinische Pflege ausnahmsweise einmal ganz geringfügig im Vorteil ist.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Wer zahlt welchen Corona-Bonus in der Pflege? </h2>



<p>Folgende Übersicht hilft dir als Pflegekraft oder Pflegefachkraft einzuschätzen, ob und wieviel Corona-Prämie dir dein Arbeitgeber zahlt.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Corona-Bonus-Regelungen deutschlandweit</h2>



<p>Das Bundeskabinett hat am 29. April 2020 den Entwurf zum zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite verabschiedet. In diesem werden <strong>Bonuszahlungen von bis zu 1000 Euro für bestimmte Pflegekräfte</strong> (auch auszubildende, Zeitarbeiter und weitere) während der Corona-Krise geregelt. </p>



<h3 class="wp-block-heading">Zweites Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite</h3>



<p><em>§ 150a</em></p>



<p><em>Sonderleistung während der Coronavirus SARS-CoV-2-Pandemie</em></p>



<p><em>1)   Die zugelassenen Pflegeeinrichtungen werden verpflichtet, ihren Beschäftig-ten  im  Jahr  2020  zum  Zweck  der Wertschätzung  für  die  besonderen  Anforderungen während der Coronavirus SARS-CoV-2-Pandemie eine für jeden Beschäftigten einma-lige Sonderleistung nach Maßgabe der Absätze 2 bis 6 und 8 zu zahlen (Corona-Prä-mie). Gleiches gilt für Arbeitgeber, deren Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer in Ein-richtungen nach Satz 1 im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung oder eines Werk- oder Dienstleistungsvertrags eingesetzt werden. </em></p>



<p><em>(2)   Die  Corona-Prämie  ist  für  Vollzeitbeschäftigte,  die  in  dem  Zeitraum  vom  1. März  2020  bis  einschließlich  zum  31.  Oktober  2020  (Bemessungszeitraum)  mindes-tens drei Monate in einer Pflegeeinrichtung tätig waren, in folgender Höhe auszuzahlen: </em></p>



<ul class="wp-block-list"><li><em>in Höhe von 1 000 Euro für Beschäftigte, die in einer oder für eine zugelassene Pflegeeinrichtung Leistungen nach diesem Buch oder im ambulanten Bereich nach dem Fünften Buch durch die direkte Pflege und Betreuung von Pflegebedürftigen erbringen, </em></li><li><em>in Höhe von 667 Euro für andere Beschäftigte einer zugelassenen Pflegeeinrich-tung, die in einem Umfang von mindestens 25 Prozent ihrer Arbeitszeit gemeinsam mit  Pflegebedürftigen  tagesstrukturierend,  aktivierend,  betreuend  oder  pflegend tätig sind, </em></li><li><em>in Höhe von 334 Euro für alle übrigen Beschäftigten einer zugelassenen Pflege-einrichtung.</em></li></ul>



<p><em>Freiwillige  im  Sinne  des  §  2  des  Bundesfreiwilligendienstgesetzes  und  Freiwillige  im Sinne des § 2 Jugendfreiwilligendienstgesetzes im freiwilligen sozialen Jahr erhalten eine Corona-Prämie in Höhe von 100 Euro. </em></p>



<p><em>(3)   Den folgenden Auszubildenden, die mit einer zugelassenen Pflegeeinrichtung einen Ausbildungsvertrag geschlossen haben oder im Bemessungszeitraum mindestens drei Monate in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung zur Durchführung der prak-tischen Ausbildung tätig waren, ist eine Corona-Prämie in Höhe von 600 Euro zu zahlen: </em></p>



<ol class="wp-block-list"><li><em>Auszubildenden zur Altenpflegerin oder zum Altenpfleger nach § 58 Absatz 2 des Pflegeberufegesetzes, </em></li><li><em>Auszubildenden zur Altenpflegerin oder zum Altenpfleger nach § 66 Absatz 2 des Pflegeberufegesetzes, </em></li><li><em>Auszubildenden  zur  Gesundheits-  und  Krankenpflegerin  oder  zum Gesundheits- und Krankenpfleger nach § 66 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Pflegeberufegesetzes,</em></li><li><em>Auszubildenden zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder zum Gesund-heits- und Kinderkrankenpfleger nach § 58 Absatz 1 des Pflegeberufegesetzes, </em></li><li><em>Auszubildenden zur Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder zum Gesund-heits- und Kinderkrankenpfleger nach § 66 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Pflege-berufegesetzes oder </em></li><li><em>Auszubildenden zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann nach dem Pflege-berufegesetz. </em></li></ol>



<p><em>Satz  1  gilt  entsprechend  für  Auszubildende  in  landesrechtlich  geregelten  Assistenz- oder Helferausbildungen in der Pflege von mindestens einjähriger Dauer. </em></p>



<p><em>(4)   An Beschäftigte, die im Bemessungszeitraum mindestens drei Monate in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung tätig waren und in dieser Zeit ganz oder teilweise in Teilzeit gearbeitet haben, ist die Corona-Prämie anteilig im Verhältnis zu den in Absatz 2  Satz  1 genannten  Höhen  zu  zahlen.  Der  jeweilige  Anteil  entspricht  dem  Anteil  der von ihnen wöchentlich durchschnittlich in dem Bemessungszeitraum tatsächlich geleis-teten  Stunden  im  Verhältnis  zur  regelmäßigen  Wochenarbeitszeit  der  bei  derselben Pflegeeinrichtung  Vollzeitbeschäftigten;  mindestens  jedoch  dem  Anteil  der  mit  ihnen vertraglich vereinbarten durchschnittlichen Wochenarbeitszeit im Verhältnis zur regel-mäßigen Wochenarbeitszeit der bei der Pflegeeinrichtung Vollzeitbeschäftigen. Abwei-chend von Satz 1 ist die Corona-Prämie nach Absatz 2 ungekürzt an Teilzeitbeschäf-tigte  zu  zahlen,  wenn  sie  im  Bemessungszeitraum  mindestens  drei  Monate  in  einer zugelassenen  Pflegeeinrichtung  tätig  waren  und  ihre  <br> wöchenliche tatsächliche oder vertragliche Arbeitszeit in diesem Zeitraum 35 Stunden oder mehr betrug.</em></p>



<p><em>(5)   Die  folgenden  Unterbrechungen  der  Tätigkeit  im  Bemessungszeitraum  sind für die Berechnung des dreimonatigen Zeitraums, in dem die Beschäftigten im Bemes-sungszeitraum mindestens in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung tätig sein müssen, unbeachtlich:</em></p>



<ol class="wp-block-list"><li><em>Unterbrechungen von bis zu 14 Kalendertagen,</em></li><li><em>Unterbrechungen aufgrund einer COVID-19-Erkrankung, </em></li><li><em>Unterbrechungen aufgrund von Quarantänemaßnahmen,</em></li><li><em>Unterbrechungen aufgrund eines Arbeitsunfalls oder </em></li><li><em>Unterbrechungen wegen Erholungsurlaubs.</em></li></ol>



<p><em>(6)   Soweit Beschäftigte einer Pflegeeinrichtung im Bemessungszeitraum ganz o-der teilweise  in  Kurzarbeit gearbeitet  haben,  sind für  die  Bemessung  der  diesen  Be-schäftigten  jeweils  zustehenden  Corona-Prämie  die  von  ihnen  wöchentlich  durch-schnittlich  im  Bemessungszeitraum  tatsächlich  geleisteten  Stunden  maßgeblich.  Ab-satz 4 gilt im Übrigen entsprechend.</em></p>



<p><em>(7)   Die zugelassenen Pflegeeinrichtungen erhalten im Wege der Vorauszahlung von der sozialen Pflegeversicherung den Betrag, den sie für die Auszahlung der in den Absätzen 2 bis 4 und 6 genannten Corona-Prämien benötigen, erstattet. Gleiches gilt für Arbeitgeber nach Absatz 1 Satz 2. Die in den Absätzen 2 bis 4 und 6 genannten Corona-Prämien sowie weitere von den zugelassenen Pflegeeinrichtungen an ihre Be-schäftigten gezahlte, vergleichbare Sonderleistungen können nicht nach § 150 Absatz 2 erstattet werden und dürfen auch nicht zu finanziellen Belastungen der Pflegebedürf-tigen führen. Bei ambulanten Pflegeeinrichtungen tragen die gesetzlichen Krankenkas-sen  und  die  soziale  Pflegeversicherung  die  nach  Satz  1  entstehenden  Erstattungen entsprechend dem Verhältnis, das dem Verhältnis zwischen den Ausgaben der Kran-kenkassen für die häusliche Krankenpflege und den Ausgaben der sozialen Pflegever-sicherung für Pflegesachleistungen im vorangegangenen Kalenderjahr entspricht. Zur Finanzierung  der  den  Krankenkassen  nach  Satz  4  entstehenden  Kosten  erhebt  der Spitzenverband  Bund  der  Krankenkassen  von  den  Krankenkassen  eine  Umlage  ge-mäß  dem  Anteil  der  Versicherten  der  Krankenkassen  an  der  Gesamtzahl  der  Versi-cherten aller Krankenkassen. Das Nähere zum Umlageverfahren und zur Zahlung an die  Pflegeversicherung  bestimmt  der  Spitzenverband  Bund  der  Krankenkassen.  Die Pflegekassen  stellen  sicher,  dass  alle  Pflegeeinrichtungen  und  alle  Arbeitgeber  im Sinne von Absatz 1 Satz 2 den Betrag, den sie für die Auszahlung der in den Absätzen 2 bis 4 und 6 genannten Corona-Prämien benötigen und den sie an die Pflegekassen gemeldet haben, von der sozialen Pflegeversicherung zu den folgenden Zeitpunkten erhalten:</em></p>



<ol class="wp-block-list"><li><em>bis spätestens 15. Juli 2020 für die Beschäftigten und Arbeitnehmer nach Absatz 1 Satz 2, die bis zum 1. Juni 2020 die Voraussetzungen erfüllen, und</em></li><li><em>bis spätestens 15. Dezember 2020 für die Beschäftigten und Arbeitnehmer nach Absatz 1 Satz 2, die die Voraussetzungen bis zum 1. Juni 2020 noch nicht erfüllen, aber diese bis zum 31. Oktober 2020 erfüllen.</em></li></ol>



<p><em>Die Pflegeeinrichtungen und die Arbeitgeber im Sinne von Absatz 1 Satz 2 haben den Pflegekassen  bis  spätestens  15.  Februar  2021  die  tatsächliche  Auszahlung  der Corona-Prämien anzuzeigen. Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen legt im Benehmen mit den Bundesvereinigungen der Träger stationärer und ambulanter Pflege-einrichtungen  und  geeigneten  Verbänden  der  Arbeitgeber  nach  Absatz  1  Satz  2  auf Bundesebene unverzüglich das Nähere für das Verfahren einschließlich der Informa-tion  der  Beschäftigten  und  Arbeitnehmer  nach  Absatz  1  Satz  2  über  ihren  Anspruch fest. Die Verfahrensregelungen bedürfen der Zustimmung des Bundesministeriums für Gesundheit.</em></p>



<p><em>(8)   Die  Auszahlung  der  jeweiligen  Corona-Prämie  durch  die  jeweilige  zugelas-sene Pflegeeinrichtung oder die Arbeitgeber nach Absatz 1 Satz 2 an ihre Beschäftig-ten hat unverzüglich nach Erhalt der Vorauszahlung nach Absatz 7, spätestens mit der nächstmöglichen regelmäßigen Entgeltauszahlung zu erfolgen. Sie ist den Beschäftig-ten in der gesamten ihnen nach den Absätzen 2 bis 4 und 6 zustehenden Höhe in Geld über das Arbeitsentgelt und sonstige Bezüge hinaus auszuzahlen. Eine Aufrechnung mit Ansprüchen der Pflegeeinrichtung oder der Arbeitgeber nach Absatz 1 Satz 2 ge-gen den Beschäftigten oder Arbeitnehmer nach Absatz 1 Satz 2 ist ausgeschlossen. Die Corona-Prämie ist unpfändbar. Die Sätze 1 bis 4 gelten entsprechend für die Aus-bildungsvergütung sowie für das Taschengeld für Freiwillige im Sinne des § 2 des Bun-desfreiwilligendienstgesetzes  und  für  Freiwillige  im  Sinne  des  §  2  im  Sinne  des  §  2 Jugendfreiwilligendienstgesetzes im freiwilligen sozialen Jahr.</em></p>



<p><em>(9)   Die Corona-Prämie kann durch die Länder oder die zugelassenen Pflegeein-richtungen  unter  Berücksichtigung  der  Bemessungsgrundlagen  der  Absätze  1  bis  6 über die dort genannten Höchstbeträge hinaus auf folgende Beträge erhöht werden:</em></p>



<ol class="wp-block-list"><li><em>auf bis zu 1 500 Euro für Vollzeit-, Teilzeit- oder in Kurzarbeit Beschäftige, die die in Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 genannten Voraussetzungen erfüllen,</em></li><li><em>auf bis zu 1000 Euro Vollzeit-, Teilzeit- oder in Kurzarbeit Beschäftige, die die in Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 genannten Voraussetzungen erfüllen, </em></li><li><em>auf bis zu 500 Euro alle übrigen Vollzeit-, Teilzeit- oder in Kurzarbeit Beschäftigen einer zugelassenen Pflegeeinrichtung, </em></li><li><em>auf bis zu 150 Euro für die in Absatz 2 Satz 2 genannten Personen sowie </em></li><li><em>auf bis zu 900 Euro für die in nach Absatz 3 genannten Auszubildenden. </em></li></ol>



<p><em>Gleiches gilt für die Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach Absatz 1 Satz 2. Die Länder regeln das Verfahren. Sie können sich dabei an den Verfahrensregelungen dieser Vorschrift, insbesondere an den genannten Fristen, orientieren.“</em></p>



<p><a href="https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/S/Entwurf_Zweites_Gesetz_zum_Schutz_der_Bevoelkerung_bei_einer_epidemischen_Lage_von_nationaler_Tragweite.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Quelle (öffnet in neuem Tab)">Quelle</a></p>



<h3 class="wp-block-heading">Corona-Bonus für Pflegekräfte in Krankenhäusern</h3>



<p>Erst sehr spät im Jahr konnten sich am 3. 9. 2020 die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und GKV-Spitzenverband auf ein Konzept verständigen, welches auch Pflegekräfte (allen voran Gesundheits- und Krankenpfleger) in deutschen Krankenhäusern eine Prämie zugestehen soll.</p>



<p><a href="https://www.dkgev.de/dkg/presse/details/corona-praemie-fuer-pflegekraefte-im-krankenhaus-kommt/" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Quelle 1</a> | <a href="https://www.gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenverband/presse/pressemitteilungen_und_statements/pressemitteilung_1086912.jsp" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Quelle 2</a></p>



<p><em>Allerdings beinhaltet das Konzept einige Stolpersteine, die im Nachgang für Frust und Unverständnis sorgen könnten.</em></p>



<p>Welches Krankenhaus in Deutschland welchen Anteil aus einem <strong>100 Millionen umfassenden Gesamtprämiensumme</strong> aus dem Gesundheitsfond erhält, soll zunächst einmal ein Faktor bestimmen.</p>



<p><strong>Für die Höhe der Zuwendungen sind zu 50% die bis Ende September dokumentierten und eingereichten Covid-19 Fälle (Verdachtsfälle zählen nicht) und zu 50% der Pflegepersonalumfang entscheidend. </strong></p>



<p>Erst ab einem bestimmten Mindestwert an registrierten Covid-19 Fällen soll ein Krankenhaus überhaupt Geld aus dem Corona-Prämien-Topf des Gesundheitsfond erhalten.</p>



<p>Hat das Krankenhaus dann einen Betrag X erhalten, darf es selbst entscheiden, wie es die Höhe und die Verteilung bemisst. </p>



<p><em>Maximal sollen Pflegekräfte in deutschen Krankenhäusern 1000€ Corona-Prämie erhalten. </em></p>



<p>Zusätzliche 500 € Prämie sollennach Forderungen von DKG und dem GKV-Spitzenverband die Bundesländer – nach dem Vorbild Bayerns – zahlen.</p>



<p>Allerdings ist im Konzept zu lesen, dass ausdrücklich nur Pflegepersonal im „<em>Einsatz am Bett</em>“ von Patienten Anspruchsberechtigt ist. Nur in nicht näher definierten Ausnahmefällen soll eine Auszahlung auch an Gesundheits- und Krankenpfleger möglich sein, die etwa in der Zentralen Notaufnahme (ZNA) tätig waren.</p>



<p>Die Spitzenverantwortlichen für die in Krankenhäusern
beschäftigten Pflegekräfte setzen demnach auf einen sehr undurchsichtigen und
komplizierten Verteilungsmechanismus der Corona-Prämie. Es wird klar, dass lediglich
direkt im Kontakt mit Covid-19 tätige Pflegekräfte für Ihren Einsatz belohnt
werden sollen. </p>



<p>Vollkommen unbeachtet dabei bleibt der Gedanke, in Pflegeberufen tätigen Menschen allgemein eine Prämie als Anerkennung und Wertschätzung eines gesellschaftlich nicht ausreichend gewürdigten, sehr anspruchsvollen Berufes zu gewähren.<br></p>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>Corona-Bonus für Pflegekräfte in Bayern</strong></h3>



<p>Alle Pflegekräfte in Krankenhäusern, Reha-Kliniken, Alten-, Pflege- und Behindertenheimen (etwa 252.000 Beschäftige) in Bayern erhalten 500 € Corona-Prämie. (Je nach Krisenverlauf stellte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder auch die Möglichkeit von zusätzlichen Corona-Prämienzahlungen in Aussicht.)</p>



<p><a href="https://twitter.com/Markus_Soeder/status/1246689377239080960" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Quelle (öffnet in neuem Tab)">Quelle</a></p>



<p><strong>Corona-Bonus für Pflegekräfte &nbsp;der Bundesvereinigung Arbeitgeber in der
Pflegebranche (BVAP)</strong></p>



<p>Der BVAP sind nach eigenen angaben mehr als 250 Unternehmen
oder Sozialverbände angeschlossen. Darunter : </p>



<ul class="wp-block-list"><li>Arbeiter-Samariter-Bundes (ASB)</li><li>die Arbeiterwohlfahrt (AWO)</li><li>der Diakonischen Dienstgeber in Niedersachsen</li><li>der Paritätische Gesamtverband </li><li>Volkssolidarität</li><li>uvm.</li></ul>



<p>Für alle Pflegekräfte, deren Arbeitgeber im BVAP organisiert
sind, gilt folgende Corona-Sonderprämien-Regelung:</p>



<ul class="wp-block-list"><li>Corona-Prämie für Vollzeit-Pflegekräfte: 1500€</li><li>Corona-Prämie für Teilzeit-Beschäftigte:
anteilig nach tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden</li><li>Corona-Prämie für Auszubildende: 900 €</li><li>Auszahlungstermin der Corona-Prämie: vollständig
mit dem Juli-Gehalt</li></ul>



<p><a href="https://www.arbeitgeber-pflege.de/news/tarifvertrag-fuer-corona-sonderpraemie-von-1500-euro-der-pflegebranche" target="_blank" rel="noreferrer noopener" aria-label="Quelle (öffnet in neuem Tab)">Quelle</a></p>



<h3 class="wp-block-heading"><strong>Corona-Bonus für Pflegekräfte in der Zeitarbeit </strong></h3>



<p>Für <a href="https://www.blueshirtjobs.de/blog/zeitarbeit-in-der-pflege-vorteils-check-gehalt-erfahrungen-faq/">Pflegekräfte in der Zeitarbeit</a> gibt es keine einheitliche Regelung zu Corona-Prämien. Uns sind sowohl Personalleasing-Unternehmen bekannt, die gar keine Corona-Prämie auszubezahlen gedenken (meist mit dem nicht ganz unberechtigten Verweis auf das an sich oft deutlich höhere Grundeinkommen von Gesundheits- und Krankenpflegern oder Altenpflegern in Leiharbeitsverhältnissen), aber auch einige die planen, den vollen Corona-Bonus von 1500€ an ihre Mitarbeiter auszubezahlen.</p>



<p>In Bayern haben auch einige Pflegekräfte in Zeitarbeit die Chance gehabt gehabt, von der 500€ Pflegeprämie zu profitieren, die es so nur im Bundesland Bayern gab und von diesem finanziert wurde.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Du hast weitere Informationen zur Corona-Prämie?</h2>



<p><em>Du bist selbst Pflegekraft und hast Informationen zur Corona-Prämie in bisher nicht aufgeführten Bundesländern, Tarifverbänden oder privatwirtschaftlich organisierten Firmen in der Pflege? </em></p>



<p>Dann freuen wir uns auf deinen Kommentar (oder deine Nachricht per E-Mail). Wir bitten aber um Verständnis, dass wir Einzelnennungen von privatwirtschaftlichen Unternehmen nur veröffentlichen werden, wenn diese eine kritische Masse von Pflegekräften umfassen.</p>



<p><strong>Weitere interessante Pflegethemen</strong> findest du in <a href="https://www.blueshirtjobs.de/kategorie/kittel-kasack/">Kittel &amp; Kasack &#8211; unserem Fachblog für Pflege- &amp; Heilberufe </a></p>



<p><em>Bleibt gesund!</em></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://blueshirtjobs.de/blog/corona-praemie-fuer-pflegekraefte-alles-zum-gehaltsbonus/">Corona-Prämie für Pflegekräfte &#8211; Alles zum Gehaltsbonus</a> erschien zuerst auf <a href="https://blueshirtjobs.de">BlueShirtJobs</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Krankenpflege vs. Altenpflege: Sind uns Kranke wichtiger als Alte?</title>
		<link>https://blueshirtjobs.de/blog/krankenpflege-vs-altenpflege-sind-uns-kranke-wichtiger-als-alte/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 12 Nov 2018 10:49:12 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Kittel & Kasack]]></category>
		<category><![CDATA[Altenpflege]]></category>
		<category><![CDATA[Altenpfleger]]></category>
		<category><![CDATA[Gerechtigkeit]]></category>
		<category><![CDATA[Gesundheits- und Krankenpfleger]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenpflege]]></category>
		<category><![CDATA[Pflege]]></category>
		<category><![CDATA[Pflegepersonalstärkungsgesetz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Mit dem Pflegepersonalstärkungsgesetz sollen 13.000 neue Stellen in der Altenpflege geschaffen werden und Pflegepersonal in Krankenhäusern direkt aus den Töpfen der Krankenkassen bezahlt werden. Dass ansonsten beim Pflegestärkungsgesetz die Kranken- und nicht die Altenpflege im Vordergrund steht hat mehrere Gründe. Wir nehmen das Pflegegesetz und die heute beginnende Themenwoche der ARD zum Thema „Gerechtigkeit“ einmal [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Mit dem <a href="https://www.blueshirtjobs.de/blog/pflegepersonalstaerkungsgesetzt-mehr-geld-jobs-bessere-arbeitsbedingungen/">Pflegepersonalstärkungsgesetz</a> sollen 13.000 neue Stellen in der Altenpflege geschaffen werden und Pflegepersonal in Krankenhäusern direkt aus den Töpfen der Krankenkassen bezahlt werden. Dass ansonsten beim Pflegestärkungsgesetz die Kranken- und nicht die Altenpflege im Vordergrund steht hat mehrere Gründe. Wir nehmen das Pflegegesetz und die heute beginnende <a href="http://www.ard.de/home/themenwoche/ARD_Themenwoche_2018___Gerechtigkeit/4954764/index.html" target="_blank" rel="noopener">Themenwoche der ARD zum Thema „Gerechtigkeit“</a> einmal zum Anlass zu ergründen, warum trotz des allgemeinen Pflegenotstandes <a href="https://www.blueshirtjobs.de/jobs/">Krankenpfleger mit Ihrem Job</a> und dem dazu passenden Berufsbild tendenziell immer noch etwas besser dran sind, als Altenpfleger.</p>
<h2>Im Krankenhaus wird man geboren, im Altenheim stirbt man</h2>
<p>Alt werden wir alle mal….irgendwann. Doch krank wird fast jeder Bundesbürger schon in jungen Jahren. <strong>Die Chancen sind groß, bis zum 30. Lebensjahr mal ein Krankenhaus aufsuchen zu müssen</strong> – sei es wegen eines verknacksten Knöchels beim Fußball, einem Armbruch, wegen der Tätigkeit als Zivildienstleistender oder beim Besuch von Verwandten. Allein dadurch ist den meisten Menschen die Krankenpflege vertraut und ihr wird auch Bedeutung für das eigene Wohl beigemessen. Man kann ja immer mal einen Unfall haben oder einem das Schicksaal auf andere Weise schrecklich mitspielen. Die Leistung des Personals in Krankenhäusern – allen voran Ärzte und Gesundheits- und Krankenpfleger – wird also als wichtig in Bezug auf uns selbst erkannt.</p>
<p>Entscheidend ist auch: Hebammen, die Frauen bei Hausgeburten unterstützen, sind heutzutage die absolute Ausnahme. Kinder werden im Krankenhaus geboren. <strong>Schon in den ersten Wahrnehmungen eines Kindes wird somit trotz des Wortes ‚Krankenhaus“ eine positive Verknüpfung erstellt</strong>. Wo man selbst geboren wird, da kann es ja gar nicht schlecht sein.</p>
<p>Geburten sind schön und Krankheiten können uns jederzeit ereilen, <strong>doch alt werden hingegen ist lästig, für jüngere weit weg und passiert nicht von heute auf morgen</strong>. Damit setzt man sich höchstens als Kind auseinander, wenn Oma und Opa alt werden, ggf. gepflegt werden oder ins Heim müssen. Danach wird das Thema Alter“ erst wieder akut, wenn die eigenen Eltern nicht mehr so können, ggf. keine Geschwister in wohnortnähe sind, die sich kümmern können – oder wollen. Dann erst kommt das Thema Altenheim auf den Tisch und der Beruf des Altenpflegers / der Altenpflegerin gerät ins Blickfeld.</p>
<p><strong>Altenpfleger pflegen oft Menschen in Heimen ohne enge familiäre Bindung</strong>, die alleine nicht mehr zurechtkommen, somit nicht mehr gesellschaftlich wirken und so ins Bewusstsein von anderen dringen können.</p>
<h2>Altenpflege kann doch jeder – oder?</h2>
<p>Der Gesundheits- und Krankenpfleger als Berufsbild ist also wesentlich öfter im Leben präsent, als jener des Altenpflegers.</p>
<p>Zudem wird ein Großteil der Pflege in Deutschland nach wie vor durch Familienangehörige übernommen – ggf. mit Unterstützung durch ambulante Pflegedienste. Dadurch entsteht leider mitunter die Auffassung, dass es für die Altenpflege ja gar keine große Qualifikation benötige, wenn sie ja durch quasi jeden erledigt werden kann. „<em>Bettpfannen leeren und Ärsche abputzen</em>“. Das ist leider das Bild, was nicht selten vor dem geistigen Auge erscheint, wenn das Thema auf die altenpflege fällt.</p>
<h2>Die Krankenschwester – ein positiv verklärtes Berufsbild</h2>
<p>Gesundheits- und Krankenpfleger sind hingegen als Bild vor dem geistigen Auge wahlweise Engel in weißen Kitteln, die in der Not zur Stelle sind und mütterlich-fürsorglich für die eigene Genesung sorgen. Der Begriff der Krankenschwester ist trotz der Arbeitsumgebung mit positiveren Assoziationen verknüpft. Dass diese absolut nichts mit der Realität des harten Berufsaltages zu tun haben, wird jeder Gesundheits- und Krankenpfleger nur allzu gerne bestätigen. &nbsp;Wirkliche Schwestern sind ohnehin nur noch in sehr wenigen kirchlichen Krankenhäusern zu finden.</p>
<p>Wenn nun also sich Gesundheits- und Krankenpfleger über Zustände beschweren, können sie sich sicher sein, dass Menschen sich tendenziell eher für Ihre Sorgen und Nöte interessieren.</p>
<p><strong>Beschweren sich nun Altenpfleger über zu schlechte Bezahlung und schlimme Arbeitsbedingungen erreichen Sie damit die Menschen aus oben genannten Gründen wesentlich schlechter</strong>. Daraus resultiert letztendlich auch, dass sie im politischen Umfeld nicht so präsent sind und letztendlich auf der Prioritätenliste stets die Belange der Krankenpflege unbewusst als wichtiger, drängender aufgefasst werden.</p>
<h2>Schlechtere Bezahlung für Altenpfleger</h2>
<p>Eine der Konsequenzen, die aus dem mangelnden Bewusstsein in der Bevölkerung für den Beruf des Altenpflegers erwuchsen, ist letzten Endes auch <strong>die schlechtere Bezahlung von Altenpflegern im direkten Vergleich zu Gesundheits- und Krankenpflegern</strong>.</p>
<p>Es verhält sich hier ähnlich, wie bei Grundschullehrern, die im Schnitt mehr als 600 Euro weniger verdienen, als ein Berufsschul- oder Gymnasiallehrer. Warum?</p>
<p><strong>Angst vor dem Altwerden, negative Assoziationen, ein mangelndes Bewusstsein für das Berufsbild, eine schlechte Lobby und noch einiges mehr sorgen dafür, dass der Wert der durch Altenpfleger erbrachten Leistung allgemeingesellschaftlich wesentlich geringer eingeschätzt wird, als der von Krankenpflegern</strong>. Eine Arbeit, der weniger Wert und Bedeutung beigemessen wird, wird mit einem niedrigeren Gehalt vergolten. Dabei spielt es meist auch keine Rolle, ob sich im Laufe der Zeit die Anforderungen und der Beruf an sich komplett geändert haben. Ist das Image einmal in den Köpfen der Menschen braucht es sehr viel, um dieses zu korrigieren und so ggf. auch irgendwann die Bereitschaft für das Zahlen höherer Löhne zu erstreiten.</p>
<p><strong>Problematisch</strong>: Hat sich das Bild gewandelt, braucht es erst einmal wieder lange Jahre, bis diese Veränderung sich auch in Menschen niederschlägt, <strong>die wieder eine Ausbildung – in diesem Fall zum Altenpfleger / zur Altenpflegerin &#8211; beginnen wollen</strong>.</p>
<p><em>Erst wenn die Angst einer großen Mehrheit der Menschen in Deutschland groß genug ist, wegen mangelnder Altenpfleger und zu geringer Löhne am Ende ihres Lebens mutterseelenallein, dement, wundgelegen, abgemagert und fixiert in einer Verwahranstalt für bald Sterbende zu landen, dann ist der Punkt erreicht, wo vielleicht doch viele darüber bereit sind nachzudenken, ob personelle Machtkämpfe in Berlin, Trumps neuste Entgleisungen oder Börsennachrichten vielleicht doch viel unwichtiger sind, als eine tägliche Debatte darüber, wie wir die Pflege in Deutschland gerechter gestalten können!</em></p>
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		<title>Pflegepersonalstärkungsgesetz – mehr Geld, Jobs, bessere Arbeitsbedingungen?</title>
		<link>https://blueshirtjobs.de/blog/pflegepersonalstaerkungsgesetzt-mehr-geld-jobs-bessere-arbeitsbedingungen/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 10 Nov 2018 11:23:50 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Gesellschaft & Zukunft]]></category>
		<category><![CDATA[Kittel & Kasack]]></category>
		<category><![CDATA[Altenpfleger]]></category>
		<category><![CDATA[Gesundheits- und Krankenpfleger]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenhaus]]></category>
		<category><![CDATA[Pflege]]></category>
		<category><![CDATA[Pflegeberufe]]></category>
		<category><![CDATA[Pflegegesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Pflegepersonalstärkungsgesetz]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Das Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG) wurde unlängst vom Bundestag verabschiedet und soll bessere Bedingungen in der Krankenpflege und der Altenpflege schaffen. Mehr Stellen &#8211; für z.B. Altenpfleger und Gesundheits- und Krankenpfleger – sollen geschaffen werden. Auch sollen Krankenkassen für zusätzliche Gesundheits- und Krankenpfleger in Krankenhäusern aufkommen. Was mit dem kurz als &#8216;Pflegegesetz&#8216; abgekürzten Pflegepersonalstärkungsgesetz alles beschlossen wurde [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Das <strong>Pflegepersonalstärkungsgesetz (PpSG)</strong> wurde unlängst vom Bundestag verabschiedet und soll bessere Bedingungen in der Krankenpflege und der Altenpflege schaffen. Mehr Stellen &#8211; für z.B. Altenpfleger und Gesundheits- und Krankenpfleger – sollen geschaffen werden. Auch sollen Krankenkassen für zusätzliche Gesundheits- und Krankenpfleger in Krankenhäusern aufkommen. Was mit dem kurz als &#8216;<strong>Pflegegesetz</strong>&#8216; abgekürzten Pflegepersonalstärkungsgesetz alles beschlossen wurde und was das für Menschen in Pflegeberufen bedeuten, erfährst du in diesem Artikel.</p>
<h2>Das Wichtigste zum  Pflegepersonalstärkungsgesetz in Kürze</h2>
<ul>
<li>In der Altenpflege werden 13.000 neue Jobs geschaffen und finanziert.</li>
<li>Das Pflegepersonal wird in Krankenhäusern fortan nicht mehr aus den Fallpauschalen bezahlt. Jede Pflegekraft wird dadurch zum Nullsummenspiel für Hospitäler. Diese haben dadurch keinen Grund mehr, an Gesundheits- und Krankenpflegern sowie Pflegeassistenten zu sparen.</li>
<li>Tariferhöhungen in der Krankenpflege werden vollständig refinanziert.</li>
<li>Medizinische Behandlungspflege in den Pflegeheimen teilweise von den Krankenkassen refinanziert</li>
</ul>
<h2>Hauptkritikpunkte am Pflegepersonalstärkungsgesetz</h2>
<p>Kritik am Pflegegesetz aus diversen Richtungen (Politische Parteien, Verbände, Einzelmeinungen, etc.) haben wir im Folgenden mal zusammengetragen.</p>
<ul>
<li>Die Krankenpflege steht im Fokus, Altenpflege wird vernachlässigt</li>
<li>Die Schließung von meist kleineren Krankenhäusern wird weitergehen</li>
<li>Eine Verbesserung der Pflegesituation im ländlichen Raum wird nicht erreicht.</li>
<li>Die Anreize für Menschen eine Ausbildung in einem Pflegeberuf zu beginnen wurden nicht verbessert.</li>
<li>Der Fachkräftemangel in der Pflege bleibt unverändert. Es kann kein Personal eingestellt werden, was es nicht gibt.</li>
<li>Der Wettkampf zwischen finanziell gut ausgestatteten Kliniken und Heimen um Pflegefachkräfte wird angeheizt. Die Qualität der Pflege in der Fläche nimmt dadurch ab und für eh schon unterfinanzierte Häuser im ländlichen Raum beginnt eine Abwärtsspirale.</li>
<li>Pflegekräfte aus dem Reha-Bereich und der ambulanten Pflege werden nicht ausreichend berücksichtigt und drohen in die stationäre Pflege der Krankenhäuser abzuwandern.</li>
<li>Personaluntergrenzen sind wirkungslos</li>
<li>Pflegebedarfsbemessungsinstrumente, um den tatsächlichen Bedarf auch zu ermitteln schafft das Gesetz nicht.</li>
<li>Es fehlt ein Pflegegesamtkonzept, sowie eine Pflegeversicherung</li>
</ul>
<p>⇒ <a href="https://www.blueshirtjobs.de/jobs/" target="_blank" rel="noopener">Jobs für Altenpfleger und Krankenpfleger</a></p>
<h2>Den Pflegenotstand kann man nicht per Gesetz beheben!</h2>
<p><strong>Dass das neue Pflegegesetz nicht alle Probleme in der Pflege lösen können wird, war von vorhinein klar.</strong> Dazu ist das Problem zu komplex und nur im Zusammenhang mit gesellschaftlichen Diskursen zu lösen. Auch ein Gesetz ändert keine Umstände von heute auf Morgen. Es ist ein Prozess. Es liegt jetzt an jedem einzelnen Bundesbürger, ihn zu entwickeln, anzupassen und das Thema durch ständigen Druck im öffentlichen Gedächtnis zu behalten.</p>
<p>Es gibt zu wenig Nachwuchs und Deutsche leben einfach immer länger, werden öfter krank und benötigen mehr Pflege. Gleichzeitig kann diese nicht mehr von Familien geleistet werden, die oft Hunderte Kilometer von Ihren Eltern entfernt – oder gar im Ausland wohnen; dann aber oft in Städten und nicht auf dem Land. Dort bleiben die Alten zurück &#8211; und benötigen Pflege. Pflege kann man jedoch <a href="https://www.blueshirtjobs.de/blog/studie-130-millionen-neue-arbeitsplaetze-bis-2023-klassische-jobs-fallen-weg/">nicht digitalisieren, maschinell erledigen</a> oder in ein Drittweltland &#8220;outsourcen“</p>
<p><strong>Dieser kurze Absatz legt bereits die gesamte Krux an der Sache dar: Ein Gesetz aus der aktuellen Situation heraus wird diese komplexe gesellschaftliche Problematik nicht lösen. Erst, wenn eine Pflegekraft so viel verdienen kann, wie ein Maschinenbauer, ein Softwareingenieur oder ein Pharmareferent, dann spiegelt sich darin der Wert und die Wertschätzung wieder, die genügend Menschen für Pflegeberufe begeistert kann. Für alle anderen Lösungen braucht es schlichtweg mehr Kinder und somit potentielle Arbeitskräfte. </strong></p>
<p>Quelle(n):<a href="https://www.zeit.de/politik/deutschland/2018-11/pflegepersonalstaerkungsgesetz-bundestag-beschluss-arbeitsbedingungen-finanzierung-krankenkasse">1</a>;<a href="https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/99024/Bundestag-beschliesst-Pflegepersonal-Staerkungsgesetz" target="_blank" rel="noopener">2</a>;<a href="https://blog.ard-hauptstadtstudio.de/pflegepaket-die-richtige-richtung/" target="_blank" rel="noopener">3</a></p>
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			</item>
		<item>
		<title>Ross Antony als Altenpfleger – Grenzerfahrung in einem Knochenjob</title>
		<link>https://blueshirtjobs.de/blog/ross-antony-als-altenpfleger-grenzerfahrung-in-einem-knochenjob/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Redaktion]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 10 Aug 2018 15:28:43 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Kittel & Kasack]]></category>
		<category><![CDATA[Altenpfleger]]></category>
		<category><![CDATA[Knochenjob]]></category>
		<category><![CDATA[Pflege]]></category>
		<category><![CDATA[Ross Antony]]></category>
		<category><![CDATA[Stern TV]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die Debatte um fehlende Fachkräfte in der Pflege, die schwere Arbeit in diesem Berufsstand und die mangelnde Würdigung durch die Gesellschaft brachten Sänger und Entertainer Ross Antony (44) dazu, medienwirksam einen Selbstversuch zu starten. Der humorvolle und oft sympathisch überkandidelte Ross Antony schlüpfte für das auf RTL ausgestrahlte TV-Format Stern TV für 2 Tage in [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p>Die Debatte um fehlende <strong>Fachkräfte in der Pflege,</strong> die schwere Arbeit in diesem Berufsstand und die mangelnde Würdigung durch die Gesellschaft brachten Sänger und Entertainer <strong>Ross Antony</strong> (44) dazu, medienwirksam einen Selbstversuch zu starten. Der humorvolle und oft sympathisch überkandidelte Ross Antony schlüpfte für das auf RTL ausgestrahlte TV-Format Stern TV für 2 Tage in die Rolle eines <strong>Altenpflegers</strong> und erfuhr am eigenen Leib, was Pflegekräften in einem Berliner Altenheim abverlangt wird.</p>
<h2>Kochenjob Altenpfleger</h2>
<div class="responsive-video"><iframe title="Ross Antony in der Altenpflege - Die ganze Reportage | stern TV" width="500" height="281" src="https://www.youtube.com/embed/cGhwCSZNtqE?feature=oembed" frameborder="0" allow="accelerometer; autoplay; clipboard-write; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture; web-share" referrerpolicy="strict-origin-when-cross-origin" allowfullscreen></iframe></div>
<p>Ross Antony, der bereits 2014 in die Rolle eines alten Mannes schlüpfte, um in einem Recruiting-Video die Werbetrommel für den Beruf des Altenpflegers zu werben, scheint dieses Thema nicht losgelassen zu haben.  Unter dem Titel „<em>Gepflegt in die Zukunft &#8211; Damit wir auch im Alter noch happy sind</em>“ lief seinerzeit die Kampagne, bei der auch Handball-Star <strong>Stefan Kretschmar</strong>, Kabarettistin <strong>Désirée Nick</strong> und Comedian <strong>Ingo Appelt</strong> sich &#8220;auf alt&#8221; schminken und im pflegetypischen Umfeld ablichten ließen. Nun erfährt Ross Antony am eigenen Leib, was der „<em>Knochenjob Altenpfleger</em>“ dem Menschen abverlangt.</p>
<p>Für den Rollentausch begleitet der vielen Deutschen auch als Mitglied der Casting-Band Bro’Sis oder als Dschungelkönig 2008 bekannte Brite, für einen Tag die Pflegekräfte einer <strong>Demenz-WG</strong> in Berlin. Den zweiten Tag verbrachte Antony bei einem <strong>mobilen Pflegedienst</strong> und erkennt, wie hart es ist, wenn weniger als 20 Minuten für einen Patienten bleiben.</p>
<blockquote><p>„&#8221;Eine junge Frau muss zum Beispiel den ganzen Körper eines älteren Mannes waschen. Man muss Grenzen überschreiten und auch Sachen machen, die man nicht möchte. Das gehört zu diesem Job&#8221;</p></blockquote>
<h2>Knochenjob Altenpfleger &#8211; Der Talk</h2>
<div class="responsive-video"><iframe title="Ross Antony über seinen Job als Altenpfleger | stern TV" width="500" height="281" src="https://www.youtube.com/embed/FIrHLLUVqDE?feature=oembed" frameborder="0" allow="accelerometer; autoplay; clipboard-write; encrypted-media; gyroscope; picture-in-picture; web-share" referrerpolicy="strict-origin-when-cross-origin" allowfullscreen></iframe></div>
<h2>Ross Antony als Altenpfleger – Fazit</h2>
<p>Altenpflegern, Krankenpflegern, Pflegehelfern und auch allen, die einen direkten Einblick in den Pflegealltag haben, zeigt das Stern-TV-Experiment keine neuen Missstände auf und auch die meisten Fernsehzuschauer dürften nichts Neues erfahren haben. Doch gerade, weil man geneigt ist sich kurz zu empören, ein „das ist ja schlimm“ auszustoßen, um letztendlich doch den Pflegenotstand, die Unterbezahlung und Überforderung von Pflegekräften hinzunehmen, als habe man es mit einer Naturgewalt zu tun, die nicht zu ändern ist, sind solche Aktionen wichtig!</p>
<p>Es braucht mehr prominente Gesichter, die jedem Bundesbürger vor Augen führen, was Pflege bedeutet und dass es kein Berufsfeld ist wie jedes andere, weil man es eben mit Menschen zu tun hat, die Hilfe benötigen. Auch stehen die Chancen ziemlich hoch, dass man im Laufe des Lebens einmal selbst Pflegedienstleistungen in Anspruch nehmen möchte. Da sollte sich bei Zeiten mal überlegt werden, unter welchen Bedingungen man selbst gerne betreut werden möchte.</p>
<p><strong>In diesem Sinne: Bravo Ross! Die Pflege braucht eine stärkere Lobby. Da hilft jede mediale Präsenz.</strong></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://blueshirtjobs.de/blog/ross-antony-als-altenpfleger-grenzerfahrung-in-einem-knochenjob/">Ross Antony als Altenpfleger – Grenzerfahrung in einem Knochenjob</a> erschien zuerst auf <a href="https://blueshirtjobs.de">BlueShirtJobs</a>.</p>
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