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Minijob – Bald mehr als nur 450 € Gehalt für geringfügig beschäftigte Arbeitnehmer?

MiniJob-450-Euro-Grenze-Anhebung

Menschen, die einen Mini-Job auf 450 Euro-Basis ausüben, könnten in Zukunft mehr Geld verdienen. Eine solche Anhebung fordern nun nämlich Stimmen aus der CDU und der deutsche Gaststättenverband DEHOGA.

Einer der Gründe für die Forderung nach einer Anhebung der 450 € Grenze für Minijobs ist der stetig steigende Mindestlohn. Dieser beträgt in Deutschland seit 2017 8,84 € und steigt bald auf 9,19 €. Die letzte Anhebung der Verdienstgrenze bei Mini-Jobs ist bereits 5 Jahre her. 2013 wurde aus dem bis dato als 400-Euro-Job bekannten Beschäftigungsmodell der 450 Euro-Job.

Aktuell gibt es in Deutschland knapp 6,7 Millionen „Minijobber“. Die geringfügig Beschäftigten arbeiten vor allem in den Branchen Einzelhandel, Hotel & Gastronomie, Reinigung sowie in der Pflege & Betreuung.

Mini-Job zum Mindestlohn – Mehr als 51 Stunden sind nicht drin

Möchte man als Arbeitgeber aktuell zum Mindestlohn eine 450-Euro Stelle besetzen, dürfte der Arbeitnehmer etwas mehr als 50 Stunden im Monat tätig sein. Ansonsten würde er schon ab 450,1 Euro in einen sogenannten Midi-Job rutschen. Dieser wäre aufgrund diverser steuerlicher und sozialversicherungstechnischer Vorteile, die der Mini-Job mit sich bringt, jedoch unattraktiv für die meisten Arbeitnehmer.

Dass besonders der Branchenverband DEHOGA daran interessiert ist, dass die Verdienstgrenze nach oben angehoben wird, ist nicht verwunderlich. Gutes Personal zu finden ist auch hier schwierig. Und gerade, wenn größere Veranstaltungen ausgerichtet werden, kann es passieren, dass ein Mitarbeiter diese 50 Stunden bereits in einer Woche abgeleistet hat.

Die Gastronomie und Hotellerie war traditionell eine Branche, in der vor der Einführung des Mindestlohnes deutlich niedrigere Stundenlöhne bezahlt wurden.

Mini-Job Verdienstgrenze – Wer profitiert von einer Anhebung?

Bei einer entsprechenden Anhebung der Mini-Job-Grenze könnte der Arbeitgeber davon profitieren, dass er einen Mini-Jobber länger einsetzen kann und nicht noch mehr Personal suchen muss, was schwer – oder mitunter gar nicht – zu finden ist.

Der Minijobber hingegen könnte sich branchenübergreifend darüber freuen, dass er etwas mehr verdienen kann, ohne die unattraktive Grenze zum Midi-Job zu überschreiten. Es profitieren nämlich natürlich auch Minijobber, deren Stundenlohn deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn liegt (z.B Fachkrankenpfleger oder Altenpfleger).


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